Kieferchirurgie
Auf den persönlichen Leidensdruck kommt es an, wenn es um die Korrektur von besonders ausgeprägten Fehlstellungen geht – zum Beispiel bei einem Missverhältnis zwischen Unter- und Oberkiefer. In solchen Fällen kann es sein, dass eine alleinige kieferorthopädische Behandlung nicht ausreicht und stattdessen eine Kombination aus kieferorthopädischen und kieferchirurgischen Behandlungsverfahren anzuraten ist. Die letzte Entscheidung nach umfassender Beratung und Abwägung möglicher Risiken verbleibt selbstverständlich beim Patienten.
Entscheiden Sie sich für eine kombinierte Behandlung, beginnen wir mit einer kieferorthopädischen Korrektur der Zahnstellung durch eine feste Spange. Im Kindesalter wirken sich Zahnspangen ausreichend gut auf das Kieferwachstum aus und machen einen chirurgischen Eingriff in den meisten Fällen unnötig.
Ein solcher Eingriff kommt nur bei extremen Fehlstellungen in Betracht und auch erst im Erwachsenenalter zur Anwendung – nach Abschluss des Kieferwachstums. Deshalb gilt in diesem Fall eine Ausnahmeregelung für die Bezuschussung von Behandlungen bei über 18-jährigen Kassenpatienten.