Kosten
In der Regel bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung eine kieferorthopädische Behandlung für Kinder und Jugendliche, wenn die Behandlung vor dem 18. Lebensjahr begonnen wurde und die vorliegende Fehlstellung einen bestimmten Schweregrad erreicht.
Eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für die Behandlung von Erwachsenen besteht ausschließlich dann, wenn eine schwere Kieferanomalie vorliegt, die auch kieferchirurgisch behandelt werden muss.
Wenn eine Leistungspflicht der Krankenversicherung vorliegt, werden die Kosten der Behandlung von dieser grundsätzlich übernommen. Allerdings müssen vom Versicherten im Behandlungsverlauf 20 % der entstehenden Kosten zunächst selbst getragen werden. Dieser Eigenanteil wird dann jedoch nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung von der Krankenversicherung zurückerstattet.