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Milchzahnkaries nicht unterschätzen!
Entgegen einer weitverbreiteten Fehleinschätzung hat Karies im Kleinkindalter auch äußerst negative Auswirkungen auf die spätere Mundgesundheit von Erwachsenen. Darauf weist die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) anlässlich des Tages der Zahngesundheit hin. Der Tenor lautet: Wenn schon Milchzähne an Karies erkranken und nicht rechtzeitig behandelt werden, ist auch für später nachwachsende Zähne das Kariesrisiko deutlich erhöht.
Eine aktuelle, wissenschaftliche Studie der Universität Witten/Herdecke kommt zu entsprechend eindeutigen Ergebnissen: So wiesen bei Studienteilnehmern, die bereits kariöse Erkrankungen an den Milchzähnen hatten, durchschnittlich 14,8 mehr Zahnflächen eine Karies auf, als bei solchen, die als Kind kariesfrei waren. Ein Unterschied war ebenfalls an der Zahl fehlender Zähne erkennbar: Hier hatten Probanden, die bereits an frühkindlicher Karies erkrankt waren, im Schnitt 3,8 funktionstüchtige Zähne weniger. Auch hinsichtlich der Mundhygiene zeigten sich deutliche Defizite im Vergleich zu den Personen, deren Milchgebiss kariesfrei war.
Fazit: Viele Eltern unterschätzen leider immer noch die mitunter verheerenden Auswirkungen frühkindlicher Karies, auch Nuckelflaschenkaries genannt. Dabei sind Erkrankungen an Milchzähnen nicht einfach verschwunden, weil später bleibende Zähne nachwachsen. Vielmehr sind häufig gravierende Folgeschäden im späteren Kindes- und Erwachsenenalter die Konsequenz (Quelle: KZBV).
Kieferorthopädie: Mehr Klarheit und mehr Patientenschutz
Mit einer neuen Vereinbarung zur kieferorthopädischen Behandlung bei Kassenpatienten haben die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK) im Hinblick auf vertragliche und darüber hinausgehende Leistungen und Kosten mehr Transparenz geschaffen. Die Vereinbarung unterstreicht den grundsätzlichen Anspruch für gesetzlich Versicherte auf eine zuzahlungsfreie kieferorthopädische Behandlung.
Entscheidet sich der Patient nach entsprechender Aufklärung im Rahmen seiner Wahlfreiheit für Leistungen, die über den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinausgehen, gewährleisten transparente Regelungen die Planung, Kostenkalkulation und Abrechnung von Mehr- oder Zusatz- und außervertraglichen Leistungen. Sie stärken zugleich die Rechte von Patientinnen und Patienten, die auch diese Behandlungsmethoden vereinbaren können. Darüber hinaus schafft die Regelung auch Rechtssicherheit für Kieferorthopäden und kieferorthopädisch tätige Zahnärzte (Quelle: KZBV).
Unsichtbare Kieferorthopädie für Erwachsene: medizinische Vorteile
Auch im Vorfeld einer Implantatversorgung kann eine kieferorthopädische Behandlung sinnvoll sein: Unter anderem ist es möglich, die notwendige Zahnlücke so zu erweitern, dass ein Implantat den notwendigen Platz findet, um in ausreichend Knochen gut einzuheilen. Die Kieferorthopädie arbeitet mit der Biologie: Durch gezielte Krafteinwirkung werden die Knochenzellen im Kiefer an der einen Stelle abgebaut und an anderer Stelle neu aufgebaut – so kann sich eine Zahnlücke dem Bedarf anpassen. Mit sichtbaren festsitzenden Apparaturen wie Brackets muss heute aber kein Erwachsener mehr in den Spiegel schauen, es gibt längst etablierte „unsichtbare” Verfahren wie beispielsweise Lingual-Brackets.
Diese werden an den Zahninnenseiten angebracht und erwiesen sich in entsprechenden Tests zudem als weniger zahnschmelzbelastend als bei Klebung auf der Zahnfront. Bisher galt die Behandlung als medizinisch nicht notwendig und führte zu Problemen bei der Erstattung der Behandlungskosten. Das hat sich vor wenigen Wochen geändert: Laut Fachzeitschrift „kn-aktuell” hat die Behandlung mit Lingual-Brackets medizinische Vorteile, die gerichtlich bestätigt wurden; so bestehe berechtigte Hoffnung auf künftige Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung (Quelle DGI).